Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ariston Holding N.V.; Centrotec Climate Systems GmbH
BWB/Z-6093
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ariston Holding N.V., die über die mit ihr verbundenen Unternehmen Lösungen für Gebäudeheizung und -kühlungen, Warmwasserbereitung, Brenner und Heizelemente
für Haushaltsgeräte und für industrielle Anwendungen anbietet, beabsichtigt, 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Centrotec Climate Systems GmbH, eine in
Deutschland ansässige Holdinggesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die Lösungen für Heizung, Lüftung und Klimatisierung anbieten, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Haushaltsgeräten; Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2022 weggefallen.