Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Amacom Holding B.V.; PVO International B.V. - BWB/Z-6091 | Bundeswettbewerbsbehörde

Amacom Holding B.V.; PVO International B.V.

BWB/Z-6091

27.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Amacom, eine alleine kontrollierte Tochtergesellschaft von DCC plc, plant den indirekten  Erwerb von 100% der Anteile an und von alleiniger Kontrolle über die PVO International  B.V..
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Batterien und Akkumulatoren. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.10.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht