Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ROTOM Europe B.V.; Hoppichler Paletten, Kisten, Holzverpackung spol. s r.o. - BWB/Z-6090 | Bundeswettbewerbsbehörde

ROTOM Europe B.V.; Hoppichler Paletten, Kisten, Holzverpackung spol. s r.o.

BWB/Z-6090

26.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ROTOM Europe B.V. (Königreich der Niederlande) beabsichtigt, 100 % der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Hoppichler Paletten, Kisten, Holzverpackung spol. s r.o. (Tschechische Republik) zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2022 weggefallen.

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