Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ROTOM Europe B.V.; Hoppichler Paletten, Kisten, Holzverpackung spol. s r.o.
BWB/Z-6090
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ROTOM Europe B.V. (Königreich der Niederlande) beabsichtigt, 100 % der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Hoppichler Paletten, Kisten, Holzverpackung spol. s r.o. (Tschechische Republik) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2022 weggefallen.