Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PROM12 Management GmbH; Communardo Software GmbH
BWB/Z-6088
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PROM12 Management GmbH, Deutschland, beabsichtigt über einen von ihr kontrollierten Fonds indirekt 70 % der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über
Communardo Software GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Informationstechnologie, insbesondere den Bereich der IT-Dienstleistungen und der IT-Software.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2022 weggefallen.