Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen Investment Co., Ltd.; SAIC Anji Logistics Co., Ltd.; FAW Logistics Co., Ltd.; Destin-Link Supply Chain Management (Beijing) Co., Ltd. - BWB/Z-6086 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen Investment Co., Ltd.; SAIC Anji Logistics Co., Ltd.; FAW Logistics Co., Ltd.; Destin-Link Supply Chain Management (Beijing) Co., Ltd.

BWB/Z-6086

23.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Volkswagen (China) Investment Co., Ltd., Peking, VR China, SAIC Anji Logistics Co., Ltd., Shanghai, VR China, und FAW Logistics Co., Ltd., Changchun City, VR China, beabsichtigen die Gründung eines nicht-vollfunktionsfähigen Gemeinschaftsunternehmens, das in der VR China Container-Management-Dienstleistungen an die Gründer erbringt. 

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2022 weggefallen.

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