Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
QatarEnergy; Chevron Phillips Chemical Company; Ras Laffan Petrochemicals Company
BWB/Z-6085
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Chevron Phillips Chemical Company LLC, USA, beabsichtigt (indirekt) 30 % der Anteile und gemeinsame Kontrolle an Ras Laffan Petrochemicals Company, Katar,
zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Mineralölverarbeitung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2022 weggefallen.