Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rail Tours Touristik GmbH; RAILTOUR (SUISSE) SA
BWB/Z-6082
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rail Tours Touristik GmbH (Österreich) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 33,4% der Anteile an RAILTOUR (SUISSE) SA (Schweiz) zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie; Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei J - Information und Kommunikation, N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2022 weggefallen.