Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rail Tours Touristik GmbH; RAILTOUR (SUISSE) SA - BWB/Z-6082 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rail Tours Touristik GmbH; RAILTOUR (SUISSE) SA

BWB/Z-6082

20.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rail Tours Touristik GmbH (Österreich) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 33,4% der Anteile an RAILTOUR (SUISSE) SA (Schweiz) zu erwerben. 

Betroffene Geschäftszweige: Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie; Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr 

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei J - Information und Kommunikation, N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2022 weggefallen.

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