Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SAMSUNG SDI Co., Ltd.; Stellantis N.V.
BWB/Z-6081
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Stellantis N.V. (Niederlande) beabsichtigt, indirekt 49% der Anteile (durch eine Kapitalerhöhung) an einer neu gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft (USA) von Samsung SDI Co., Ltd. (Südkorea) zu erwerben. Infolgedessen wird Samsung SDI Co., Ltd. 51% und Stellantis N.V. 49% der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen halten. Das Gemeinschaftsunternehmen wird in der Herstellung und Lieferung von wiederaufladbaren Batterien für Elektrofahrzeuge tätig sein.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lieferung und Produktion von wiederaufladbaren Batterien.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2022 weggefallen.