Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Transgourment Österreich GmbH; Liegenschaft der AGM Klagenfurt - BWB/Z-6080 | Bundeswettbewerbsbehörde

Transgourment Österreich GmbH; Liegenschaft der AGM Klagenfurt

BWB/Z-6080

16.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Transgourmet Österreich GmbH, Traun (Österreich), ein letztlich von der Coop-Gruppe  Genossenschaft, Basel (Schweiz), kontrolliertes Unternehmen, beabsichtigt, die Liegenschaft EZ 822 KG 72123 Hörtendorf, mit der Adresse Ernst-Diez-Straße 9, 9020 Klagenfurt, auf welcher derzeit der Standort AGM Klagenfurt betrieben wird, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude aber ohne das am AGM-Standort Klagenfurt betriebene operative Geschäft, zu erwerben. 
Wirtschaftszweige:  Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren; Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2022 weggefallen.

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