Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Weifu High Technology Group Co., Ltd. - BWB/Z-6078 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Weifu High Technology Group Co., Ltd.

BWB/Z-6078

15.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Robert Bosch GmbH, Deutschland, und Weifu High Technology Group Co., Ltd,  China, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in Shanghai, 
China, im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Komponenten für Hydrauliksysteme. 

Betroffener Geschäftszweig:  Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2022 weggefallen.

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