Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dachser SE; LIEGL & DACHSER Logisztikai Kft.; LIEGL & DACHSER ASL Hungary Kft - BWB/Z-6073 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dachser SE; LIEGL & DACHSER Logisztikai Kft.; LIEGL & DACHSER ASL Hungary Kft

BWB/Z-6073

08.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dachser SE, Deutschland, beabsichtigt, die übrigen 50 % der Anteile an LIEGL &  DACHSER Logisztikai Kft. und LIEGL & DACHSER ASL Hungary Kft., beide Ungarn, 
zu erwerben, die derzeit zusammen mit EL Holding s.r.o., Slowakei, gehalten werden. 

Betroffener Geschäftszweig: Güterbeförderung im Straßenverkehr

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2022 weggefallen.

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