Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mondi Uncoated Fine & Kraft Paper GmbH; Burgo Group S.p.A. - BWB/Z-6072 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mondi Uncoated Fine & Kraft Paper GmbH; Burgo Group S.p.A.

BWB/Z-6072

08.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mondi Uncoated Fine & Kraft Paper GmbH, Österreich, beabsichtigt, ein in Duino,  Italien, ansässiges Produktionswerk von der Burgo Group S.p.A., Italien, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Papier, Karton und Pappe 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2022 weggefallen.

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