Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AutoFrey GmbH; Knöbl GmbH - BWB/Z-6065 | Bundeswettbewerbsbehörde

AutoFrey GmbH; Knöbl GmbH

BWB/Z-6065

05.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AutoFrey GmbH (Salzburg, Österreich), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Pappas  Holding GmbH (Salzburg, Österreich), die letztlich von Frau Generalkonsulin Catharina Pappas  kontrolliert wird, beabsichtigt 100% der Anteile an der und somit alleinige Kontrolle über die  Knöbl GmbH (Steyr, Österreich) zu erwerben. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben  betrifft den Handel mit Kraftfahrzeugen, die Instandhaltung und Reparatur von  Kraftfahrzeugen sowie den Ersatzteilhandel. 
Betroffene Geschäftszweige: Handel mit Kraftwagen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen; Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2022 weggefallen.

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