Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eni Qatar B.V.; Qatar Liquefied Gas Company Limited - BWB/Z-6064 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eni Qatar B.V.; Qatar Liquefied Gas Company Limited

BWB/Z-6064

01.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Eni Qatar В. V., gegründet in den Niederlanden, beabsichtigt den Erwerb von 25 % der gesamten Anteile an Qatar Liquefied Gas Company Limited (9), gegründet in Katar, von QatarEnergy Oil and Gas (1) Q. S. C.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2022 weggefallen.

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