Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
cargo-partner GmbH; sim cargo GmbH
BWB/Z-6059
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Übernahme eines Drittels der Anteile und der gemeinsamen Kontrolle an sim cargo GmbH, Rastenweg 8, 53489
Sinzig, Deutschland durch cargo-partner GmbH, Zeppelinstraße 1, 85399 Hallbergmoos, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Speditionswesen, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2022 weggefallen.