Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cordes & Graefe KG; AMPEERS ENERGY GmbH - BWB/Z-6058 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cordes & Graefe KG; AMPEERS ENERGY GmbH

BWB/Z-6058

30.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cordes & Graefe KG, Deutschland, beabsichtigt, indirekt 27,89 % der Anteile und  Stimmrechte an AMPEERS ENERGY GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.09.2022 weggefallen.

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