Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schrott- und Metallhandel M. Kaatsch GmbH; Michael Kegel Beteiligungs UG; Prometall GmbH
BWB/Z-6057
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Schrott- und Metallhandel M. Kaatsch GmbH, Plochingen, Deutschland, und die Michael Kegel Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Pfullingen, Deutschland, beabsichtigen, zusammen sämtliche Anteile an der Prometall GmbH, Fellbach, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.09.2022 weggefallen.