Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REWE International AG; Langfristige Anmietung einer LEH-Geschäftsfläche von der NKV Wohnbau GmbH & Co. KG - BWB/Z-6052 | Bundeswettbewerbsbehörde

REWE International AG; Langfristige Anmietung einer LEH-Geschäftsfläche von der NKV Wohnbau GmbH & Co. KG

BWB/Z-6052

24.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Langfristige Anmietung einer LEH-Geschäftsfläche von der NKV Wohnbau GmbH & Co. KG durch die REWE International AG, Österreich (konkret durch die Merkur Warenhandels Aktiengesellschaft, deren Betrieb mittlerweile in die Billa Aktiengesellschaft abgespalten wurde).
Betroffener Geschäftszweig:  Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2022 weggefallen.

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