Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robus SCSP, SICAV-FIAR – Robus Recovery Fund II; ETERNA Mode Holding GmbH; Schifflange Gate S.à r.l. - BWB/Z-6049 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robus SCSP, SICAV-FIAR – Robus Recovery Fund II; ETERNA Mode Holding GmbH; Schifflange Gate S.à r.l.

BWB/Z-6049

22.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Robus SCSP, SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II (Luxemburg) beabsichtigt, seine bereits bestehende Beteiligung in Höhe von 22,7% an ETERNA Mode Holding GmbH
(Deutschland) um 21,02% auf insgesamt 43,72% zu erhöhen. Auf Basis einer Gesellschaftervereinbarung mit Schifflange Gate S.à r.l., einem Fonds der Quadriga Capital
Eigenkapitalberatung GmbH (Frankfurt am Main), wird die ETERNA Mode Holding GmbH von Robus SCSP, SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II und Schifflange Gate S.à r.l.
gemeinsam kontrolliert werden.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Bekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2022 weggefallen.

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