Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s.; Royal FrieslandCampina N.V. - BWB/Z-6048 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s.; Royal FrieslandCampina N.V.

BWB/Z-6048

19.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, beabsichtigt den Erwerb verschiedener Marken und zugehöriger Produktionsstätten für Molkereiprodukte von
der Royal FrieslandCampina N.V., Niederlande.
Betroffener Geschäftszweig: Milchverarbeitung

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht