Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft; Granit Holding GmbH; SHR Thermen & Hotel Beteiligung GmbH; Thermalquelle Loipersdorf Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-6047 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft; Granit Holding GmbH; SHR Thermen & Hotel Beteiligung GmbH; Thermalquelle Loipersdorf Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-6047

19.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft, Graz, Granit Holding GmbH, Graz, und SHR Thermen & Hotel Beteiligung GmbH, Bad Gleichenberg, beabsichtigen, als Konsortialpartner indirekt sämtliche Anteile an der Thermalquelle Loipersdorf Gesellschaft m.b.H., Bad Loipersdorf, zu erwerben.

Betroffene Geschäftszweige: Sonstige Beherbergungsstätten, Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung, Saunas, Solarien, Bäder u.Ä.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie R - Kunst, Unterhaltung und Erholung, S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2022 weggefallen.

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