Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eden Bidco B.V.; Polo MB Oisterwijk B.V.; Elite Properties B.V. - BWB/Z-6045 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eden Bidco B.V.; Polo MB Oisterwijk B.V.; Elite Properties B.V.

BWB/Z-6045

18.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung von 100% an und alleiniger Kontrolle über Polo MB Oisterwijk B.V. und Elite Properties B.V., beide Oisterwijk, Niederlande durch Eden Bidco B.V., Oisterwijk, Niederlande.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Dentalprodukten. Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2022 weggefallen.

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