Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UPM-Kymmene Austria; Laakirchen Papier AG; EMACS Immobilien GmbH - BWB/Z-6042 | Bundeswettbewerbsbehörde

UPM-Kymmene Austria; Laakirchen Papier AG; EMACS Immobilien GmbH

BWB/Z-6042

17.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Zusammenschlussanmeldung betrifft den Erwerb der alleinigen Kontrolle über die UPM-Kymmene Austria GmbH, eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie der von der UPM-Kymmene Austria GmbH mittelbar und unmittelbar gehaltenen Anteile an ihren Tochtergesellschaften durch die Laakirchen Papier AG und die EMACS Immobilien GmbH.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2022 weggefallen.

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