Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Guava Holdco, L.P.; GTT Communications, Inc. - BWB/Z-6035 | Bundeswettbewerbsbehörde

Guava Holdco, L.P.; GTT Communications, Inc.

BWB/Z-6035

10.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Guava Holdco, L.P., USA, eine von Lone Star Funds kontrollierte Gesellschaft, beabsichtigt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von zumindest 25% an GTT Communications Inc., USA, zu erwerben.
Die Transaktion betrifft Telekommunikationsübertragungs- und Internetanschlussdienstleistungen für Telekommunikationsbetreiber.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2022 weggefallen.

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