Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; Ping Identity Corporation - BWB/Z-6034 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; Ping Identity Corporation

BWB/Z-6034

09.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Ping Identity Corporation (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaresektor.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von sonstiger Software

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2022 weggefallen.

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