Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Armacell International S.A.; AUSTROFLEX Rohr – Isoliersysteme GmbH - BWB/Z-6031 | Bundeswettbewerbsbehörde

Armacell International S.A.; AUSTROFLEX Rohr – Isoliersysteme GmbH

BWB/Z-6031

08.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Armacell International S.A. (Capellen, Luxemburg), ein Unternehmen, das letztlich von PAI Partners (Paris, Frankreich) kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über AUSTROFLEX Rohr – Isoliersysteme GmbH (Gödersdorf, Österreich) zu erwerben.

Das Vorhaben betrifft die Herstellung von vorgedämmten Rohren sowie den Vertrieb von Installationsprodukten.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen; Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie
Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2022 weggefallen.

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