Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mercer International Inc.; Wood HoldCo GmbH - BWB/Z-6030 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mercer International Inc.; Wood HoldCo GmbH

BWB/Z-6030

08.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mercer International Inc. (Kanada) beabsichtigt, eine 100%-Beteiligung an Wood HoldCo GmbH (Deutschland) und deren direkt oder indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften einschließlich HIT Holzindustrie Torgau GmbH & Co. KG (Deutschland) zu erwerben.
Holzindustrie Torgau GmbH & Co. KG ist in erster Linie in der Herstellung von Schnittholzprodukten und Holzpaletten tätig.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft folgende Wirtschaftssektoren: Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke; Herstellung von sonstigen Holz-, Kork, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel); Herstellung von Holz- und Zellstoff;  Elektrizitätserzeugung

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2022 weggefallen.

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