Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ligentia Group Limited; VGL Solid Group Sp. z o.o. - BWB/Z-6025 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ligentia Group Limited; VGL Solid Group Sp. z o.o.

BWB/Z-6025

02.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ligentia Group Limited (die von dem Private Equity Unternehmen Equistone, Vereinigtes Königreich, kontrolliert wird), ein Vertragslogistik- und Speditionsdienstleister
mit Sitz im Vereinigten Königreich, beabsichtigt, unmittelbar alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über VGL Solid Group Sp. z o.o., ein Vertragslogistik- und
Speditionsdienstleister mit Sitz in Polen, samt Tochtergesellschaften zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2022 weggefallen.

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