Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Goodyear Tire & Rubber Company (USA); Reifen Burkhardt GmbH & Co KG - BWB/Z-6023 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Goodyear Tire & Rubber Company (USA); Reifen Burkhardt GmbH & Co KG

BWB/Z-6023

29.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Goodyear Tire & Rubber Company (USA) beabsichtigt, eine 100%-Beteiligung an und alleinige Kontrolle über Reifen Burkhardt GmbH & Co KG (Deutschland) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandels- und Einzelhandelsvertrieb von Reifen und Reparatur- und Wartungsdienstleistungen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft folgenden Wirtschaftssektor:  Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2022 weggefallen.

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