Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; Delius Klasing Verlag GmbH
BWB/Z-6022
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Anteile sowie alleiniger Kontrolle über die Delius Klasing Verlag GmbH durch Medienholding Klambt GmbH & Co. KG, alle Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Verlagswesen
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2022 weggefallen.