Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PO Söderberg & Partner AB; Martens & Prahl Holding GmbH; E.F.M. Foundation; EFM Versicherungsmakler AG - BWB/Z-6021 | Bundeswettbewerbsbehörde

PO Söderberg & Partner AB; Martens & Prahl Holding GmbH; E.F.M. Foundation; EFM Versicherungsmakler AG

BWB/Z-6021

26.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PO Söderberg Aktiebolag, Schweden, beabsichtigt zusammen mit der Martens & Prahl Holding GmbH, Deutschland, über das Gemeinschaftsunternehmen Martens & Prahl Global Insurance GmbH, Deutschland, (i) eine Minderheitsbeteiligung von 26% an der EFM Versicherungsmakler AG, Österreich, und (ii) eine Minderheitsbeteiligung von 37% an der Martens & Prahl GmbH, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmaklern.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2022 weggefallen.

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