Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RBH Logistics GmbH; KombiRail Europe GmbH - BWB/Z-6020 | Bundeswettbewerbsbehörde

RBH Logistics GmbH; KombiRail Europe GmbH

BWB/Z-6020

26.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 49% der Anteile an und Mitkontrolle über die KombiRail Europe GmbH, Deutschland durch RBH Logistics GmbH, Deutschland von KombiRail Europe B.V., Niederlande.

Betroffener Geschäftszweig: Personaldienstleistungen; Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2022 weggefallen.

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