Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RBH Logistics GmbH; KombiRail Europe GmbH
BWB/Z-6020
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 49% der Anteile an und Mitkontrolle über die KombiRail Europe GmbH, Deutschland durch RBH Logistics GmbH, Deutschland von KombiRail Europe B.V., Niederlande.
Betroffener Geschäftszweig: Personaldienstleistungen; Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2022 weggefallen.