Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Abu Dhabi National Energy Company – P.J.S.C.; Abu Dhabi Future Energy Company, PJSC - BWB/Z-6017 | Bundeswettbewerbsbehörde

Abu Dhabi National Energy Company – P.J.S.C.; Abu Dhabi Future Energy Company, PJSC

BWB/Z-6017

21.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Abu Dhabi National Energy Company – P.J.S.C., Abu Dhabi, VAE, plant den Erwerb von 43% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Abu Dhabi Future Energy
Company, PJSC, Abu Dhabi, VAE, welche derzeit eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Mamoura Diversified Global Holding PJSC, Abu Dhabi, VAE, ist.
Betroffener Geschäftszweig: Erneuerbare Energie Projekte

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2022 weggefallen.

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