Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Grünenthal GmbH; Nebido-Geschäft (derzeit kontrolliert von Bayer)
BWB/Z-6014
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Grünenthal GmbH (Deutschland) beabsichtigt den Erwerb der Vermögenswerte des Bayer-Konzerns im Zusammenhang mit dem pharmazeutischen Produkt Nebido (Testosteronundecanoat) (auch als Reandron und Nebid vermarktet).
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.08.2022 weggefallen.