Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ZERTUS GmbH; Nimbus Investments CLXVII B.V; WPT Holding GmbH - BWB/Z-6012 | Bundeswettbewerbsbehörde

ZERTUS GmbH; Nimbus Investments CLXVII B.V; WPT Holding GmbH

BWB/Z-6012

12.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ZERTUS GmbH plant den Erwerb eine Beteiligung von 50 % an und gemeinsamer Kontrolle über WPT Holding GmbH zusammen mit der Nimbus Investments CXLVII B.V.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2022 weggefallen.

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