Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Engineering Ingegneria Informatica S.p.A.; BE Shaping the Future S.p.A. - BWB/Z-6010 | Bundeswettbewerbsbehörde

Engineering Ingegneria Informatica S.p.A.; BE Shaping the Future S.p.A.

BWB/Z-6010

11.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Engineering Ingegneria Informatica S.p.A., Italien, beabsichtigt indirekt durch ein neu gegründetes 100%iges Transaktionsvehikel bis zu 100% der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über BE Shaping the Future S.p.A., Italien, im Wege des Erwerbs von ca. 54% der Aktien (unter Einberechnung eigener Aktien) und einem dadurch ausgelösten Pflichtangebot für die restlichen Aktien zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2022 weggefallen.

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