Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LG Energy Solution, Ltd.; Stellantis N.V., LS Hoofddrop
BWB/Z-6009
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 49% der Anteile an einer neu gegründeten Tochtergesellschaft von LG Energy Solution, Ltd., Seoul, Korea, durch Stellantis N.V., LS Hoofddrop, Niederlande. Die Tochtergesellschaft wird ihren Firmensitz in Kanada haben und alleine von LG Energy Solution, Ltd. kontrolliert werden.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2022 weggefallen.