Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Webasto Roof & Components SE; Carlex Glass Luxembourg S.A. - BWB/Z-6008 | Bundeswettbewerbsbehörde

Webasto Roof & Components SE; Carlex Glass Luxembourg S.A.

BWB/Z-6008

06.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Webasto Roof & Components SE, Stockdorf, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile und alleinige Kontrolle an Carlex Glass Luxembourg S.A. zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Autoglasprodukte. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2022 weggefallen.

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