Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aalberts Nederland B.V.; KML Linear Motion Technology GmbH - BWB/Z-6006 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aalberts Nederland B.V.; KML Linear Motion Technology GmbH

BWB/Z-6006

05.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aalberts Nederland B.V., Niederlande, beabsichtigt, alle Anteile der KML Linear Motion Technology GmbH, Österreich, und hiermit mittelbar auch die Tochtergesellschaft
von KML, KML Precision Machining GmbH, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g, Mechanik a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht