Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aalberts Nederland B.V.; KML Linear Motion Technology GmbH
BWB/Z-6006
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aalberts Nederland B.V., Niederlande, beabsichtigt, alle Anteile der KML Linear Motion Technology GmbH, Österreich, und hiermit mittelbar auch die Tochtergesellschaft
von KML, KML Precision Machining GmbH, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g, Mechanik a.n.g.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2022 weggefallen.