Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Warburg Pincus LLC; blau direkt Gruppe
BWB/Z-6005
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Von Warburg Pincus LLC, USA, verwaltete Investmentfonds beabsichtigen, indirekt mehr als 50% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die blau direkt Gruppe,
Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmaklern
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2022 weggefallen.