Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Warburg Pincus LLC; blau direkt Gruppe - BWB/Z-6005 | Bundeswettbewerbsbehörde

Warburg Pincus LLC; blau direkt Gruppe

BWB/Z-6005

04.07.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von Warburg Pincus LLC, USA, verwaltete Investmentfonds beabsichtigen, indirekt mehr als 50% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die blau direkt Gruppe,
Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig:  Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmaklern

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2022 weggefallen.

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