Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Becker Stahl Service GmbH; RSC Rostfrei Coilcenter GmbH
BWB/Z-6003
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Becker Stahl Service GmbH (Deutschland) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile und damit der alleinigen Kontrolle über die RSC Rostfrei Coilcenter GmbH (Deutschland). In engem zeitlichen Zusammenhang soll die RSC Rostfrei Coilcenter GmbH Vermögensgegenstände der Hernandez Stainless GmbH (Deutschland), insbesondere sämtliche für den Geschäftsbetrieb notwendige Vermögensgegenstände, sämtliche Kundenbeziehungen sowie alle sonstigen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs notwendigen wesentlichen Verträge erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.07.2022 weggefallen.