Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ECOWIND Handels-& Wartungs-GmbH; EVN-Ökowind Sonnenstromerzeugungs GmbH
BWB/Z-6002
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ECOWIND Handels- & Wartungs-GmbH (Kilb / Österreich) beabsichtigt, 50% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über EVN-Ökowind Sonnenstromerzeugungs GmbH (Maria Enzersdorf / Österreich) zu erwerben. Gegenstand des Zielunternehmens ist die Errichtung und der Betrieb einer schwimmenden Photovoltaikanlage in Niederösterreich.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2022 weggefallen.