Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GROUPE SFPI; Wo & Wo-Gruppe
BWB/Z-5998
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an der (i) Wo & Wo Holding GmbH, München, Deutschland, (ii) der Wo & Wo Sonnenlichtdesign GmbH, Rutesheim, Deutschland, (iii) der Wo & Wo Sonnenlichtdesign GmbH, Graz, Österreich, (iv) der Wo & Wo Sonnenlichtdesign GmbH & Co. KG, Graz, Österreich, (v) der Wo & Wo Swiss GmbH, Aargau, Schweiz, (vi) der Wo & Wo France Sarl, Collégien, Frankreich und (v) Wo & Wo stinici technika s.r.o, Brno, Tschechische Republik durch GROUPE SFPI, Paris, Frankreich von der ADCURAM Advanced Technologies Holding GmbH, München, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2022 weggefallen.