Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aramis Group SA; Onlinecars Vertriebs GmbH
BWB/Z-5996
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aramis Group SA (Frankreich) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Onlinecars Vertriebs GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen. ÖNACE Code: G.45.11 – Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2022 weggefallen.