Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alcmene GmbH; PCK Raffinerie GmbH
BWB/Z-5995
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alcmene GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Liwathon Terminals Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt unmittelbar 37,5% der Kapital- und Stimmrechtsanteile an und damit gemeinsame Kontrolle über PCK Raffinerie GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2022 weggefallen.