Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Voith GmbH & Co. KGaA; ARGO HYTOS Group AG - BWB/Z-5993 | Bundeswettbewerbsbehörde

Voith GmbH & Co. KGaA; ARGO HYTOS Group AG

BWB/Z-5993

23.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Voith GmbH & Co. KGaA, Germany, intends to acquire 79,5 % of the shares in ARGO HYTOS Group AG, Switzerland. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2022 weggefallen.

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