Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Isosport Verbundbauteile Ges.m.b.H.; KJK Investicije 4 d.o.o. - BWB/Z-5988 | Bundeswettbewerbsbehörde

Isosport Verbundbauteile Ges.m.b.H.; KJK Investicije 4 d.o.o.

BWB/Z-5988

17.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Isosport Verbundbauteile Ges.m.b.H. (Wien) beabsichtigt den Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile der KJK Investicije 4 d.o.o. (Ljubljana, Slowenien) sowie über diese indirekt 100 % der Geschäftsanteile der Tomplast Predelava Termoplastov D.O.O. (Ljubljana, Slowenien) von KJK discovery holding S.A.R.L (Luxemburg) sowie PIEL d.o.o. (Kranj, Slowenien). Beabsichtigt ist, dass Isosport Verbundbauteile Ges.m.b.H. künftig sämtliche Anteile an beiden Gesellschaften hält und alleinige Kontrolle über diese ausübt. 

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht