Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian France S.A.; Fonds Ardian Expansion Fund V S.L.P.; Financière Watt; Serma Group - BWB/Z-5987 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian France S.A.; Fonds Ardian Expansion Fund V S.L.P.; Financière Watt; Serma Group

BWB/Z-5987

17.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian France S.A. (Paris, Frankreich) beabsichtigt durch den Fonds Ardian Expansion Fund V S.L.P. den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle über Financière Watt und ihr Tochterunternehmen Serma Group (Pessac, Frankreich). Der angemeldete Zusammenschluss betrifft hauptsächlich den Bereich der Ingenieurdienstleistungen (Engineering).

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2022 weggefallen.

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