Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AURELIUS Development Nine GmbH; Pluradent GmbH & Co. KG, dental bauer GmbH & Co. KG; Verwaltungs GmbH
BWB/Z-5986
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 87,5 % der Anteile an und Kontrolle über Pluradent GmbH & Co. KG, dental bauer GmbH & Co. KG und dental bauer Verwaltungs GmbH, alle Deutsch-land, mittelbar durch AURELIUS Development Nine GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2022 weggefallen.