Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AURELIUS Development Nine GmbH; Pluradent GmbH & Co. KG, dental bauer GmbH & Co. KG; Verwaltungs GmbH - BWB/Z-5986 | Bundeswettbewerbsbehörde

AURELIUS Development Nine GmbH; Pluradent GmbH & Co. KG, dental bauer GmbH & Co. KG; Verwaltungs GmbH

BWB/Z-5986

17.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 87,5 % der Anteile an und Kontrolle über Pluradent GmbH & Co. KG, dental bauer GmbH & Co. KG und dental bauer Verwaltungs GmbH, alle Deutsch-land, mittelbar durch AURELIUS Development Nine GmbH. 
 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht