Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LLG A/S; SITS Sp.z.o.o. - BWB/Z-5985 | Bundeswettbewerbsbehörde

LLG A/S; SITS Sp.z.o.o.

BWB/Z-5985

14.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LLG A/S, Dänemark beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über SITS Sp.z.o.o., Polen zu erwerben.
Industrie: Herstellung von Möbeln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.07.2022 weggefallen.

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